| AH15.10-P-0002-01C | Hinweise zur Vermeidung von Schäden an der Zündanlage | Motor 104, 111mit Benzin-Einspritz- und Zündsystem HFM | ![]() |
| 15.03.07 | Das Dokument wurde bis zu diesem Datum aktualisiert
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Um Schäden am Steuergerät zu vermeiden, dürfen die beiden Kupplungen am Steuergerät nur bei ausgeschalteter Zündung ab- bzw. angeschlossen werden.
Klemme 1 der Zündspulen darf nicht gegen Masse kurzgeschlossen werden, z. B. Diebstahlsicherungen.
Nur Original-Bauteile der Zündanlage einbauen.
Zündanlage bei Startdrehzahl nicht ohne vollständig angeschlossene Zündleitungen betreiben.
Bei Startdrehzahl bzw. bei laufendem Motor dürfen Prüfungen, z. B. Zündkabel 4 mit Abstand an Masse halten, Abziehen eines Kerzensteckers oder Kabel 4 aus den Zündspulen ziehen, nicht durchgeführt werden.
Jeder Hochspannungskreis muß mit mindestens 2 k belastet werden (Kerzenstecker).
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Wird bei einer Pannenhilfe die Prüfung des Zündfunken notwendig, darf diese nur mit einer Zündkerze an einem Zylinderzündkabel durchgeführt werden. Guten Massekontakt der Zündkerze sicherstellen.
Vor Arbeiten mit Startdrehzahl, z. B. Kompressionsdruck prüfen, Zündung ausschalten und Kupplung "2" am Steuergerät abziehen.
Anwendung von Test- und Prüfgeräten Sekundärmeßwertgeber an entsprechende Zündleitungen nur bei stehendem Motor und ausgeschalteter Zündung an-, abschließen.
Wird die Kurzschlußsicherung (Zylindervergleich) betätigt und der Motor bleibt stehen, kann die Prüfung mit diesem Testgerät nicht durchgeführt werden.
An Klemme 1 und 15 der Zündspulen keine Prüflampe anschließen.
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